1.1. Geltung der AGB: Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche
Verträge der Fitness Pur UG (Fitness Pur) mit ihren Mitgliedern, soweit im Einzelfall nichts
anderes vereinbart wurde. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit Fitness Pur
abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung aller Fitness Pur -Fitnessstudios (Studios)
berechtigt sind.
1.2. Antrag: Der Antrag auf Mitgliedschaft ist ein bindendes Angebot an Fitness Pur zum
Abschluss eines Mitgliedsvertrages mit Fitness Pur. Fitness Pur kann innerhalb von 14 Tagen ab
dem Zeitpunkt der Antragstellung dieses Angebot ohne Angabe von Gründen schriftlich
ablehnen. Lehnt Fitness Pur das Angebot nicht innerhalb dieser Frist ab, kommt der
Mitgliedsvertrag zum Zeitpunkt der Antragstellung zustande.
1.3. Buchung von Zusatzleistungen / Fair Pay: Wird bei Vertragsabschluss zum jeweiligen
Fitnessvertrages eine Zusatzleistung gebucht, so ist die Laufzeit der Zusatzleistung an die
Laufzeit des Basisvertrags gekoppelt.
1.4. Clubausweis / Transponderband: Der Antragsteller erhält bei Antragstellung ein
persönliches Transponderband, das ihm den Zutritt zu den Studios ermöglicht. Dies begründet
im Falle der Ablehnung seines Antrages jedoch keinen Anspruch auf Abschluss eines Vertrages
oder Nutzung der Studios.
1.5. Jugendliche: Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft
nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich.
2.1. Zutritt nur mit dem persönlichen Transponderband: Durch das persönliche
Transponderband erhält das Mitglied Zutritt zu allen Studios und ist berechtigt, diese während
der Öffnungszeiten zu nutzen. Ohne Mitnahme des persönlichen Transponderbandes ist der
Zutritt in das Studio nicht möglich.
2.2. Hausordnung: Fitness Pur ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung
für das jeweilige Studio aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur
zulässigen Nutzung der Geräte/des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.
2.3. Weisungsberechtigung: Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur
Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder
Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu
leisten.
3.1. Umgang mit dem persönlichen Transponderband: Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung des persönlichen Transponderbandes zu sorgen. Einen Verlust des persönlichen Transponderbandes hat das Mitglied unverzüglich in einem Studio zu melden. Nach Meldung des Verlusts wird die Zahlungsfunktion des persönlichen Transponderbandes gesperrt und ab diesem Zeitpunkt wird das Mitglied vom Risiko ihrer missbräuchlichen Verwendung (z.ꢀB. durch Dritte) befreit. Die Einzelheiten der Verfahrensweise legt Fitness Pur fest.
3.2. Gebühr bei Verlust des persönlichen Transponderbands: Für eine Neuausstellung des persönlichen Transponderbandes bei schuldhaftem Verlust oder Beschädigung wird eine Aktivierungsgebühr in Höhe von 20€ fällig. Weist das Mitglied im Falle der Neuausstellung nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.
3.3. Verbot der Weitergabe des persönlichen Transponderbands: Die Mitgliedschaft bei Fitness Pur ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, das persönliche Transponderband ausschließlich selbst zu verwenden und nicht Dritten zu
überlassen. Dies gilt sowohl für den Zutritt zum Fitnessstudio, als auch für die mit dem persönlichen Transponderband möglichen Zusatznutzungen. Im Fall eines Verstoßes gegen diese Bestimmung verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe von 250,- €. Fitness Pur bleibt die Geltendmachung eines diesen Betrag übersteigenden Schadens vorbehalten. Weist das Mitglied nach, dass geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.
3.4. Änderungen von Mitgliedsdaten: Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse [auch E-Mail-Adresse], Bankverbindung etc.) Fitness Pur unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die Fitness Pur dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, hat das Mitglied zu tragen.
3.5. Nutzung der Spinde: Die von Fitness Pur zur Verfügung gestellten verschließbaren Spinde dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Fitness Pur ist berechtigt, darüber hinaus verwendete Spinde zu öffnen.
4.1. Monatliche Zahlung: Die monatlichen Beiträge werden jeweils zum Ersten eines jeden Kalendermonats fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Anfallende Beiträge wie Start Up Gebühr, sonstige Einmalzahlungen und Vorabnutzung für den laufenden Monat sind vor Nutzungsbeginn im Studio zu entrichten. Fitness Pur behält sich vor, die Mitgliedschaftsbeiträge des gesetzlichen Umsatzsteuererhöhungen anzupassen. Des Weiteren kann sich die Mitgliedschaft nach Ablauf der Grundlaufzeit um max.2,5 €/Monat erhöhen.
4.2. Zahlungsverzug: Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so ist Fitness Pur berechtigt, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle werden die gesamten Beiträge bis zum nächst möglichen Kündigungstermin fällig. Der Beitrag für den letzten anteiligen Monat der Vertragslaufzeit kann mit dem Mitgliedsbeitrag des Vormonats fällig gestellt werden.
4.3. Preisanpassungsrecht: Fitness Pur ist berechtigt, den Mitgliedsbeitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Mitgliedsbeitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. Fitness Pur wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam. entsprechend. 4.3.: Eine Ermäßigung tritt mit der Verringerung der Umsatzsteuer ein.
4.4. Kosten bei Rückbuchung: Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten vom Mitglied zu tragen.
4.5. Zusätzliche Kosten: Im Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von zusätzlich angebotenen Produkten und Leistungen nicht enthalten. Solche zusätzlichen Leistungen werden gesondert berechnet.
4.6. Verzugskosten: Fitness Pur behält sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.
5.1. Kündigung: Die Kündigung des Mitglieds ist gegenüber Fitness Pur schriftlich zu erklären. Sie schaffen für sich und uns klare Verhältnisse, wenn Sie entweder die Kündigung bei einem Mitarbeiter abgeben und sich den Empfang bestätigen lassen oder wenn Sie die Kündigung per Einschreiben gegen Rückschein versenden. Hierbei sind die Gratistage am Ende der Mitgliedschaft nicht zu beachten.
5.2. Stilllegung: Die Fitness Pur gewährt für die Zukunft nach unverzüglicher Vorlage der nachweisenden, aktuellen Dokumente bei vorübergehender Sportunfähigkeit, Schwangerschaft und beruflich- oder studienbedingtem Auslandsaufenthalt eine Stilllegung der Mitgliedschaft. Bei fortdauernder Nutzungsunfähigkeit über den Stilllegungszeitraum hinaus, ist unaufgefordert ein Folgenachweis einzureichen, liegt dieser nicht vor, erlischt die Folgestilllegung. Während der Stilllegung ist kein Mitgliedsbeitrag zu entrichten, der Vertrag verlängert sich jedoch um die Dauer der Stilllegung. Während der Stilllegung ist die Nutzung des Studios ausgeschlossen. Rückwirkende Stilllegungen sind nicht möglich. Stilllegungen können jederzeit periodengerecht (monatlich/wöchentlich) verkürzt werden. Eine beitragsfreie Stilllegung ist nur dann möglich, wenn die Dauer der Nutzungsunfähigkeit länger als 2 Monate andauert. Beitragsfreie Stilllegungen sind nur gegen Vorlage eines Nachweises möglich. Hier verlängert sich der Vertrag beitragspflichtig um die Dauer der Stilllegung. Die Bearbeitungsgebühr beträgt in jedem Fall 10,- €
6. HAFTUNG VON FITNESS PUR: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Fitness Pur nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von Fitness Pur auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzungen auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen von Fitness Pur gelten.
7.1. Konsumverbote /verbotene Gegenstände: Es ist dem Mitglied untersagt, in den Studios zu rauchen, alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z.B. Anabolika), in die Studios mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in den Studios anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung ist Fitness Pur berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und/oder Schadenersatz in Höhe von 250,- € geltend zu machen. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.
7.2. Begleitpersonen: Das Mitbringen von Begleitpersonen (auch Kindern) und Tieren in die Studios ist nicht gestattet.
7.3 Mitbringen von Getränken: Das Mitglied ist berechtigt, nichtalkoholische Getränke in die Studios mitzubringen.
8.1. Änderungen dieser AGB: Fitness Pur ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Fitness Pur wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.
8.2. Aufrechnungsverbot: Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Fitness Pur aufrechnen.
8.3. Videoüberwachung: Fitness Pur überwacht seine Fitnessstudios teilweise mit Videokameras und speichert einzelfallbezogen die Aufnahmen, soweit und solange dies im Einzelfall zur Sicherheit seiner Mitglieder und Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht. Die einschlägigen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten.
8.4. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen: Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.